Fleiß im Sommerloch

Der SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel stellt eine große Anfrage zum Polizeirecht. Die SPD-Fraktion hofft, damit die schwarz-grüne Koalition in der Innenpolitik weiter auseinander dividieren zu können

VON KAI VON APPEN

Der SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel zeigt dieser Tage großen Fleiß. Er nutzt das mediale Sommerloch für den Versuch, die schwarz-grüne Koalition auf dem Feld der Innenpolitik zu spalten. Vorm Hintergrund der jüngsten schwarz-grünen Streitereien um die Videoüberwachung und Online-Durchsuchungen hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion eine umfassende große Anfrage zum Polizeirecht an den Senat gerichtet. Die Sozis wollen in Erfahrungen bringen, ob sich die Gesetzesänderungen vor drei Jahren bewährt haben.

„Wir wollen nicht warten, bis sich die Koalitionäre von CDU und GAL irgendwann auf eine Sprachregelung geeinigt haben, wie sie das Polizeirecht bewerten“, erläutert Dressel mit Blick auf einen ausstehenden Bericht des Senats zur Evaluation der Gesetzesnovellen: „Wir wollen uns ein eigenes Bild machen.“

Die Gesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) sind im Juni 2005 in Kraft getreten. Innensenator Udo Nagel (parteilos) brüstete sich damals damit, das „schärfste Polizeirecht Deutschlands“ auf den Weg gebracht zu haben. Dressel rühmt sich nun, dass es bei der SPD in vielen Punkten mit der CDU-Mehrheit „Übereinstimmungen“ gegeben habe. Die GAL hingegen habe viele Gesetzesänderungen abgelehnt.

Der Koalitionsstreit der vergangenen Woche hat nach Ansicht Dressels gezeigt, dass der schwarz-grüne Koalitionsvertrag in der Innenpolitik „überwiegend auf Formelkompromissen“ basiert. Die Koalitionspartner haben vereinbart, die Normen der automatischen Kennzeichenlesung und Online-Durchsuchung sowie die verdachtsunabhängigen Kontrollen im Sicherheits- und Datenverarbeitungsgesetz der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.

Die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit seien zu bedeutend, um ihre Beurteilung widerstreitenden Parteiinteressen zu überlassen, rügt der Polizeihardliner. Ein Vorstoß des CDU-Innensenators Christoph Ahlhaus illustriert das aus Sicht Dressels: Ahlhaus hatte ohne Absprache mit der GAL vorgeschlagen, der Polizei nun doch Online-Durchsuchungen zu erlauben. „Jetzt rächt sich, dass an dieser Stelle im Koalitionsvertrag nur unverbindliches Wisch-Waschi zu finden ist“, behauptet Dressel.

In der großen Anfrage nimmt die SPD-Fraktion alle Themenbereiche des Sicherheits- und Datenverarbeitungsgesetzes aufs Korn, um noch einige Stolpersteine auszugraben. „Parlament und Öffentlichkeit sollen die Effizienz und Angemessenheit polizeilicher Befugnisse selbst bewerten können“, sagt Dressel.