Hochschulen: Mehr Autonomie

Reform evaluiert: Kommission plädiert für mehr Entscheidungsfreiheit und Teilhabe. Präsident und Dekane sollen von unten gewählt und von oben bestätigt werden.

Nicht nur am Röntgenlasertunnel: Senatorin Gundelach schafft mehr Durchblick in schwieriger Materie. Bild: dpa

Die Kommission zur Evaluierung des Hochschulgesetzes hat vorgeschlagen, Hochschulpräsidenten vom Akademischen Senat wählen und vom Hochschulrat bestätigen zu lassen. Das ist eine Umkehrung des gültigen Prinzips und soll dazu beitragen, die Partizipation der Hochschulmitglieder am Tun und Lassen ihrer Institution zu verbessern. Insgesamt bescheinigt die Kommission dem Gesetz, die wünschenswerte Autonomie der Hochschulen gestärkt zu haben. Allerdings sei "die konkrete Umsetzung der Ziele des Hochschulgesetzes noch nicht auf allen Ebenen konsequent erfolgt".

Die achtköpfige Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Vorsitzenden des Wissenschaftsrates, Winfried Schulze, war von Senatorin Herlind Gundelach (CDU) eingesetzt worden. Zuvor hatte es scharfe Kritik an der von ihr geplanten Novelle des Hochschulgesetzes gegeben. Der Streit um dieses "Wissenschaftsförderungsgesetz" kulminierte an der Frage, wer die Dekane auswählen dürfe. Nach der Novelle von 2003 sollten das die Fakultätsräte sein, in Zukunft der Präsident. Wegen dieses Streits und der allgemein schlechten Zusammenarbeit mit dem Präsidium verließen im Mai 2009 vier von zehn Hochschullehrern den Akademischen Senat.

Die Kommission hat ab Dezember 2009 die universitären Instanzen befragt - von den Hochschulräten über die Präsidien, Senate, Dekanate, Fakultäten, Studieredenparlamente und Asten bis zu den Gleichstellungsbeauftragten. Deren Bewertungen verarbeitete sie zu 22 Empfehlungen. Diese würden jetzt intern diskutiert und noch in diesem Jahr zu einem Gesetzentwurf verarbeitet, kündigte Gundelach an.

Die Expertenkommission schlägt Verbesserungen am Hochschulgesetz vor:

Der Hochschulrat soll künftig über die Ergebnisse seiner Sitzungen informieren und von Kontrollaufgaben entlastet werden.

Der Akademische Senat soll zum Struktur- und Entwicklungsplan gehört werden.

Die Dekane sollen stärker in die Gesamtverantwortung für die Hochschule eingebunden werden.

Der Fakultätsrat soll umfassend informiert werden und die Grundsätze der fakultätsinternen Geldverteilung beschließen.

Zur Bestimmung der Dekane empfiehlt die Kommission ein Bottom-Up-Verfahren ähnlich wie beim Präsidium: Fakultätsrat und Präsidium sollen mit Hilfe einer gemeinsamen Findungskommission einen Kandidaten vorschlagen, der vom Fakultätsrat gewählt und vom Präsidenten bestätigt werden muss.

Die Fakultätsräte sollen Berufungen beschließen und klar geregelte Kontroll- und Informationsrechte erhalten. Dekane sollen Gremienbeschlüsse wegen Rechtswidrigkeit beanstanden können und Eilentscheidungen treffen dürfen.

Gremienmitglieder sollen nur zweimal wiedergewählt werden können. "Es macht keinen Sinn, wenn in Gremien Leute vertreten sind, die das als Lebensaufgabe betrachten", sagte Schulze.

Um die Hochschulen selbständiger zu machen, sollen sie für vier bis fünf Jahre ein festes Budget erhalten, mit dem sie wirtschaften können. Damit könnten die Unis und Fakultäten planen und Geld für besondere Projekte sparen. Gundelach zeigte sich aufgeschlossen: "Ich möchte zu verlässlichen Phasen für die Hochschulfinanzierung kommen", sagte sie.

Die Linke las die Empfehlungen als Vorschlag, die Gremienuniversität wieder einzurichten. Sie schlug vor, den Hochschulrat abzuschaffen. Dieser sei offenbar überflüssig. Der Hochschulrat solle ein reines Beratungsgremium für demokratisch legitimierte Organe werden, forderte die SPD. Einige Empfehlungen der Kommission seien gut, aber aufgrund der Vorgaben Gundelachs halbherzig.

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