Starterschulen: Scheuerls Kampf

Walter Scheuerl droht mit Klage. Er fordert, dass Starterschulen nach einem Jahr aufhören sollen. CDU sieht darin Missachtung des Elternwillens.

Gibt nicht auf: Walter Scheuerl. Bild: dpa

Walter Scheuerl will die rund 870 Schüler an den 23 "Starterschulen" für ein Jahr dulden. Danach aber müssten sie auf Stadtteilschulen und Gymnasien umgeschult werden, forderte der Sprecher der Volksinitiative "Wir wollen lernen" am Freitag auf einer Pressekonferenz. Sollte die Schulsenatorin nicht kurzfristig dieser Forderung entsprechen, werde man eine "Verfassungsklage" herbeiführen.

Scheuerl warf Senatorin Christa Goetsch (GAL) erneut vor, sie setze den Volksentscheid nicht um. Auch für den Fall, dass im neuen Schulgesetzentwurf die Existenz der Starterschulen abgesichert werde, drohte er mit Klage. Er sei nicht generell gegen Schulversuche, es dürfe sie aber nicht "flächendeckend an 20, 25 Schulen geben".

Von einem "sofortigen Stopp der Starterschulen" durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sah er aber "im Interesse der Kinder" ab. Scheuerl legte ferner einen neuen Schulgesetzentwurf vor, der neben der Rücknahme der Primarschule auch Dinge ändert, die nicht Gegenstand des Volksentscheids waren: Etwa die Wiedereinführung des Notenzwangs ab Klasse 3.

Das führte zu heftigen Reaktionen. So kritisierte der CDU-Schulpolitiker Marino Freistedt, die Initiative "verabschiede sich vom Elternwillen". Und Pro-Schulreform-Sprecherin Stefanie von Berg sagte, es gehöre "eine Menge Bosheit" dazu, den Starterschul-Kindern anzudrohen, per Gerichtsbeschluss ihre Schulkarriere zerstören zu wollen.

Schulbehördensprecherin Brigitte Köhnlein erklärte, es gehe hier "um die Rechte von 870 Kindern und ihrer Eltern, einen ihnen zugesagten Schulplatz auch in Anspruch zu nehmen". Man habe die Hoffnung, dass die Initiative am Ende diese Rechte und die Entscheidung der Eltern respektiere. Köhnlein: "Sollte Herr Scheuerl aber trotzdem zu einer Klage greifen, so sehen wir dieser gelassen entgegen."

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