Rot heißt Eingreifen

PRÄVENTION Der Senat führt eine wöchentliche Auffälligkeitskontrolle für 288 Jugendliche ein

Die Sozialbehörde hat am Freitag ein neues „Obachtsverfahren“ zur Kontrolle von delinquenten Kindern vorgestellt. Dabei wird das Verhalten von derzeit 288 jungen Menschen bis zu 21 Jahren wöchentlich überprüft und in ein Ampelsystem nach Grün, Gelb und Rot eingestuft.

Beteiligt sind Sozialbehörde, Schulbehörde, die Polizei und die Justiz. Alle vier Behörden melden Auffälligkeiten wie etwa Schule schwänzen. Eine eigens eingerichtete „Koordinierungsstelle“ bei der Polizei nimmt dann wöchentlich eine Einstufung vor. Grün bedeutet, „keine Auffälligkeiten“, der Fall wird weiter beobachtet. Gelb steht dafür, dass ein Problem gemeldet wurde. Hier sollen verantwortliche Stellen binnen einer Woche miteinander kommunizieren. Rot steht für „Alarmmeldung“. Kriterien dafür sind beispielsweise gefährliche Körperverletzung, stetiges Schwänzen, Sucht oder auch Verlust eines Ausbildungsplatzes und Abbruch einer Jugendhilfemaßnahme. Bei Rot kann die Koordinierungsstelle eine „Fallkonferenz“ einberufen, in der 14-tägig über den Jugendlichen beraten wird. „Ziel ist, möglichst viele in die Regelsysteme zu kriegen und die Ampel auf Grün zu bekommen“, sagt Sozialbehörden-Sprecherin Nicola Serocka.

Das Monitoring gebe es seit Ende September. Derzeit stünden 41 Ampeln auf Rot. 120 Fälle sind auf Stufe Gelb. Die übrigen 127 haben Grün. Der Datenschutz sei gewährt, da nur die Koordinierungsstelle der Polizei Zugriff auf die Daten aller Behörden hat.

Der Verband Kinder und Jugendarbeit Hamburg hat dennoch Bedenken, dass bei besagten Fallkonferenzen der Datenschutz verletzt wird. „In der Jugendhilfe ist es wichtig, dass damit sehr sorgsam umgegangen wird“, sagt Fachreferent Manuel Essberger. „Kollegiale Beratung muss anonymisiert sein.“ Ein Verstoß dagegen sei für Sozialpädagogen sogar strafbar.

Es gebe auch hier keine Datenschutzbedenken, sagt Serocka, „da nur die Leute anwesend sind, die konkret an dem Fall beteiligt sind“.  KAJ