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Der Hamburger Mietenspiegel wird seit 1979 alle zwei Jahre im Auftrag der Stadt erhoben.
Die Übersicht zeigt die am Stichtag 1. April gezahlten "ortsüblichen Vergleichsmieten" auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt.
Die Kategorien sind Wohnlage, Baualter, Größe und Ausstattung.
Vor den Gerichten gilt der Mietenspiegel bei Streitigkeiten als Entscheidungsgrundlage.
Den Mietenspiegel plus Erläuterungen gibt es unter: www.mietenspiegel.hamburg.de.
Checklisten der Mietervereine gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen gibt es unter: www.mhmhamburg.de und www.mieterverein-hamburg.de.
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
