Urteil nach Übergriff: Täter, nicht Opfer

Der Hamburger NPD-Vize und ein NPD-Anhänger werden wegen Körperverletzung und Nötigung zu Geldstrafen verurteilt. Sie sehen sich als Opfer eines Plakatabreißers.

Noch zuversichtlich: Thomas Wulff (rechts) vor dem Prozess. Bild: dpa

Ein Verhandlungstag reichte, um ein Urteil zu fällen. Am Donnerstag verurteilte die Richterin beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg den Hamburger-NPD-Vize Thomas Wulff und den NPD-Anhänger Kay-Ole Klebe zu einer Geldstrafe von 900 beziehungsweise 400 Euro. Die Richterin befand Wulff wegen Körperverletzung inklusive Beleidigung und Klebe wegen versuchter Nötigung für schuldig. „Diese Taten habe ich nicht begangen“, schimpfte Wulff. Sein Anwalt, Wolfram Nahrath wetterte: „Eine vorauseilende Verurteilung.“

Im Saal 0.06 hatte am Morgen die Verhandlung gegen den 49-jährigen Wulff und den 31-jährigen Klebe begonnen, die sich nicht als Täter, sondern als Opfer fühlten. Zu Beginn der Verhandlung versuchte Klebes Anwalt Andreas Jung die Einstellung des Verfahrens für seinen Mandanten zu bewirken. Ohne Erfolg. Erfolglos versuchten die Anwälte der Neonazis ebenso die Aussagen des Betroffenen zu der Auseinandersetzung während des Hamburger Bürgerschaftswahlkampfes zu widerlegen.

Am 26. Januar 2011 beobachtete der 30-jährige Betreiber eines Tattoo-Studios in Billstedt einen NPD-Wahlhelfer. „Von meinem Schreibtisch aus sah ich, dass der ein NPD-Plakat vor meinen Laden hinhängen wollte, da bin ich raus und sagte: ’So ein Nazi-Plakat könne er gleich wieder abnehmen‘“. Wenn nicht, würde er es selbst machen. „Das ist eine Partei mit Neonazis, ich würde das immer wieder tun. Das ist eine moralische Frage“, sagte er vor Gericht.

Am 25. April stand er darum selbst vor dem Amtsgericht. „Die Partei ist keine Partei wie jede andere“, sagte er und stimmte der Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu.

Als der Tattoo-Studio-Betreiber an dem Tag das NPD-Plakat „Mut zur Veränderung – Jetzt NPD“ von einem Mast abriss, rief der Wahlhelfer allerdings Klebe und Wulff um Hilfe. Die beiden saßen am Straßenrand in einem VW-Bus und warteten. „Mit einem Beil kam Herr Klebe drohend auf mich zu. ’Willst du Ärger? Soll ich dich umhacken’ sagte er“, berichtete der Studio-Betreiber. Beleidigungen wurden ausgetauscht, auch als Wulff dazustieß. „Er drohte mir, ging dann weg, kam aber wieder und stieß mir das rechte Knie in die Genitalien.“

Vor Gericht räumt Klebe, der die NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ mitaufbaute, ein, das Beil aus dem Fahrzeug genommen zu haben, es aber sofort wieder zurückgelegt zu haben, als er sah, dass nur eine Person beim Studio-Betreiber war. Wulff und er selbst seien jedoch vielmehr von dem Betroffenen bespuckt und gestoßen worden. Wulff sagte: „Im Wahlkampf hatten wir kein Interesse an einer Auseinandersetzung“, und wiederholte: „Ich habe weder beleidigt, gespuckt noch getreten.“

Beide Verteidiger forderten einen Freispruch. Wulffs Verteidiger Nahrath sagte, dass dieser „Gutmensch“ die „Chance hatte, einen Nazi in die Pfanne zu hauen“ und das auch tat. Das sei der „klassische Fall des lügenden Zeugen“.

Die Richterin betonte die Glaubwürdigkeit des Betroffenen. „Wir gehen in die Berufung“, sagte Wulff beim Rausgehen.

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