Senat will das Schulgesetz ändern

GRUNDSCHULE Vorschüler sollen gegenüber Kita-Kindern künftig nicht mehr bevorzugt werden

Vorschulkinder sollen künftig bei der Anmeldung zur Grundschule nicht mehr gegenüber Kita-Kindern bevorzugt werden. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat die Schulbehörde am Mittwoch der zuständigen Deputation zum Beschluss vorgelegt. Anschließend soll die Gesetzesnovelle in den Senat gehen.

Das Elternbündnis „Wir wollen lernen“ kritisiert die geplante Neuregelung der Schulbehörde ebenso wie die Christdemokraten und die FDP. Wenn das Vorhaben durchkomme, müssten ab Sommer 2014 zahlreiche Vorschulkinder ihre Grundschule verlassen und in die erste Klasse einer anderen Schule wechseln. „Zukünftig können die Vorschüler einer bestimmten Schule und ihre Eltern nicht mehr darauf bauen, an dieser Schule auch eingeschult zu werden“, kritisiert auch die CDU-Abgeordnete Karin Prien.

Neues Einschulkriterium

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Juli muss der Vorschulbesuch an einer Grundschule ein zentrales Kriterium für die Aufnahme an dieser Schule sein. Nach dieser Rechtsprechung haben Vorschulkinder gegenüber denjenigen im Anmeldeverfahren einen deutlichen Vorteil, die vor der Einschulung eine Kita besuchen, begründet die Schulbehörde die angestoßene Gesetzesänderung.

Das aber wolle man nun mit der Gesetzesnovelle vermeiden. „Wir wollen die Gleichberechtigung zwischen den Angeboten der Vorschulen und denen der Kitas“, sagt Behördensprecher Peter Albrecht.  MAC