Nerzfarmen bleiben illegal

MEINUNGSFREIHEIT Tierschützer dürfen Pelzhersteller „illegal“ nennen, aber keine Scheuerl-Bilder zeigen

Walter Scheuerl hatte durchgesetzt, dass sein Bild nicht gezeigt werden darf

Erfolg für Tierschützer: Vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ist der Nerzzüchter Alfons Grosser damit gescheitert, dem Deutschen Tierschutzbüro die Behauptung untersagen zu lassen, seine Nerzfarmen seien „illegal“, weil sie geltendes Tierschutzrecht nicht umsetzen. Grosser hatte dem Kölner Verein per einstweiliger Verfügung eine Reihe von Behauptungen untersagen lassen. Das Tierschutzbüro war dagegen in Berufung vor dem OLG gegangen.

Schon früh hatte Richter Andreas Buske deutlich gemacht, dass er die Formulierung des Tierschutzbüros als zulässige Meinungsäußerung ansehe. Daraufhin zogen die Anwälte Grossers den Antrag auf die einstweilige Verfügung zurück. Grosser muss nun das Gros der Kosten von drei Gerichtsverfahren tragen. Sein Anwalt Christian Triebe stürmte danach mit rotem Kopf aus der Verhandlung.

Triebe hatte seinen Sozietätskollegen, den Politiker Walter Scheuerl, vertreten, der mit dem Tierschutzbüro eine eigene Auseinandersetzung führt: Mit einer einstweiligen Verfügung hatte er den Tierschützern untersagen lassen, Plakate mit seinem Bild bei Kundgebungen zu zeigen. Begründung: Es sei „unanständig, wenn versucht wird, die politische Bekanntheit eines unabhängigen Hamburger Abgeordneten als Trittbrett zu nutzen“.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten die Tierschützer also ohne Scheuerls Konterfei – und zum Teil auch ohne Kleidung: Fernseh-Sternchen Jana Wagenhuber hatte sich fast komplett ausgezogen. Mit 16 weiteren Tierschützern hielt sie Plakate hoch – auch vom Kläger Alfons Grosser, „dem größten Nerzquäler Deutschlands“.  AMV