KLINIKTAGEGELD/ALG II
: Bedingt anrechenbar

Krankenhaustagegeld darf wegen seiner Zweckbestimmung nur bedingt auf ALG II angerechnet werden. Das entschied das Dortmunder Sozialgericht im Fall eines ALG-II-Empfängers, dessen Frau 1.900 Euro aus einer Privatpolice erhielt. Wegen der Höhe der Leistung sei eine Teilanrechnung aber zulässig. (Az. S 22 (31,48) As532/05) (epd)