Bewährung für Punkermord

ERFURT taz ■ Das 2. Schwurgericht des Landgerichts Erfurt verurteilte gestern einen Exneonazi zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden. Der 27-jährige Dirk Q. hat laut Gericht 2003 den Punker Hartmut Balzke mit einem Faustschlag so schwer verletzt, dass er tödlich stürzte. Dem Punker Sebastian Q. zertrümmerte er mit Tritten das Gesicht. Die Tat habe einen „heilsamen Schock“ beim Angeklagten ausgelöst, so Richter Roland Zoller in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei zudem laut Eintragung im Zentralregister nicht vorbestraft. Allerdings liefen 2003 gegen Dirk Q. zwei Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung und Zeigen des Hitlergrußes, die trotz Ermittlungen in einem Tötungsverfahren erlassen worden seien, so Anwalt Sebastian Scharmer, der die Nebenkläger vertritt. Der Richter führte zudem die Verfahrensdauer als belastend an. Fünf Jahre war das Verfahren zwischen den Instanzen hin und her geschoben worden. „Punks sind Opfer zweiter Klasse“, kommentierte die mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt. AE