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Lehrer, deren befristete Arbeitsverträge vor den Sommerferien ablaufen, haben keinen Anspruch auf Bezahlung während der Ferien. Das entschied das Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dies gilt auch, wenn der Lehrer nach den Ferien einen neuen Vertrag erhält und sich auf den Unterricht vorbereitet. (Az. 6 Sa 708/07) (dpa)
Der Historiker Christian Gerlach hat extrem gewalttätige Gesellschaften untersucht. Sein Ergebnis: Auch die Zivilbevölkerung kann Auslöser von Massengewalt sein.
