Später Lohn kostet Hartz IV

KASSEL dpa ■ Wer seinen letzten Arbeitslohn erst im Folgemonat bekommt, muss womöglich auf die erste Zahlung des Arbeitslosengeldes II verzichten. Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern das sogenannte Zuflussprinzip für Hartz-IV-Zahlungen bestätigt. Damit gilt zur Berechnung der Hilfe das Geld, das im fraglichen Monat auf dem Konto eingeht – selbst wenn es schon vorher verdient ist oder es sich um Rückzahlungen oder Erstattungen handelt. Dies müsse als Einkommen berücksichtigt werden, so das Gericht. (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R)