Fast jedes dritte Kind aus Einwandererfamilie

Eine neue Studie zeigt, dass Migrantenfamilien im Westen deutlich mehr Kinder haben als in Ostdeutschland

BERLIN ap ■ Bald jedes dritte Kind in Deutschland hat Eltern mit ausländischem Hintergrund. Von den insgesamt rund 13,8 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren lebten 2007 rund 4,05 Millionen in Familien, von denen mindestens ein Elternteil entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte oder eingebürgert worden war. Das sagte Stefan Rübenach vom Statistischen Bundesamt am Dienstag auf Grundlage des Mikrozensus 2007.

Bezogen auf Familien mit minderjährigen Kindern beträgt der Migrantenanteil gut ein Viertel. So haben von den insgesamt knapp 8,6 Millionen Familien mit Kindern und Jugendlichen rund 2,33 Millionen ausländische Wurzeln, wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte.

Einwandererfamilien haben dabei im Durchschnitt mehr Kinder als andere Familien. So betrug die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Durchschnitt 1,61 pro sogenannter Eltern-Kind-Gemeinschaft. Bei denjenigen mit ausländischem Hintergrund lag er mit 1,74 deutlich höher als bei denjenigen ohne (1,56).

Deutlich mehr Familien mit mindestens einem ausländischen oder eingebürgerten Elternteil hatten auch drei oder mehr minderjährige Kinder: Während der Anteil bei den Familien mit Migrationshintergrund bei 16 Prozent lag, betrug er bei den übrigen 9 Prozent.

In den alten Bundesländern ohne Berlin war der Anteil der Familien mit minderjährigen Kindern und ausländischem Hintergrund mit 30 Prozent mehr als doppelt so hoch wie in den neuen Ländern (14 Prozent). Im Osten war auch die durchschnittliche Kinderzahl pro Familie geringer im Durchschnitt und als im Westen: Sie lag in Ostdeutschland insgesamt bei 1,46 und im Westen bei 1,64.

Vergleichszahlen für die früheren Jahre 2005 und 2006 will das Statistischen Bundesamt möglicherweise in der kommenden Woche vorlegen. Beim Mikrozensus wird jedes Jahr ein Prozent der Gesamtbevölkerung befragt. Aus der reinen Bevölkerungsstatistik, die über die Angaben der Meldeämter erstellt wird, geht nur die aktuelle Staatsangehörigkeit der Bürger hervor, nicht aber ihre Herkunft. Ebenfalls als Bürger mit Migrationshintergrund wird laut den Angaben erfasst, wer beispielsweise als Spätaussiedler eine sogenannte einbürgerungsgleiche Maßnahme erhalten hat.