Deutsche Post muss Ivorer entschädigen

HAMBURG taz | Die Deutsche Post AG muss einen Bewerber von der Elfenbeinküste wegen Diskriminierung entschädigen. Am Dienstag verurteilte das Arbeitsgericht Hamburg sie zur Zahlung von 5.400 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Kläger, ein 38-jähriger Sportlehrer, lebt seit 10 Jahren in Deutschland und hatte sich mehrmals bei der Post, die Briefzusteller suchte, beworben. Die Post AG gab an, sie sei in einem Telefonat mit ihm zu der Überzeugung gekommen, dass seine Deutschkenntnisse nicht ausreichten.

Der Sportlehrer klagte. Seine Deutschkenntnisse seien sehr gut, das belegten auch die von ihm eingereichten Arbeitszeugnisse. Das Gericht folgte den Argumenten des Klägers: Das angewandte Verfahren eines unangekündigten Telefonanrufs zur Ermittlung von Sprachkenntnissen kann demnach Menschen besonders benachteiligen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen. Damit wird der Klage gegen indirekte Diskriminierung aufgrund von Herkunft stattgegeben. Birte Weiß vom Verein „basis & woge“, der den Lehrer unterstützt, nannte das Urteil richtungsweisend: „Es steht stellvertretend für viele Fälle, die nicht im Gericht landen.“ OES