Verwahrung nur bei schwerer Tat

AACHEN apn | Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Reform der Sicherungsverwahrung angekündigt. Die Verwahrung gefährlicher Straftäter solle künftig direkt bei der Verurteilung eines Straftäters geprüft und angeordnet oder unter Vorbehalt ausgesprochen werden, so die FDP-Politikerin. Weiter solle die Verwahrung auf schwere Straftaten beschränkt werden. Die Frage, ob Straftäter als Konsequenz aus dem Straßburger Urteil aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssten, hätten jetzt die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu entscheiden. Dies seien schwierige Einzelfallentscheidungen.