CONTERGAN
: Opfer verklagt Bundesrepublik

BONN | Ein Conterganopfer verklagt die Bundesrepublik auf Schadensersatz. Nach Einschätzung des Klägers Otmar Korte wird sie im Zusammenhang mit Contergan zum ersten Mal verklagt. Der Staat habe es damals unterlassen, Arzneimittelproduktion und -vertrieb zu kontrollieren, sagte Anwalt Korte. Der „symbolische Streitwert“ betrage 5.001 Euro. Nach den Römischen Verträgen 1957 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hätte Deutschland sofort ein Arzneimittelgesetz schaffen müssen, sagte der Jurist. (dpa)