„MINUS-OSSI“
: Streit durch Vergleich beigelegt

STUTTGART | Der Arbeitsrechtsstreit um eine mit dem Vermerk „(–) Ossi“ abgelehnte Bewerbung ist beigelegt. Die Klägerin und der Fensterbauer, bei dem sie sich erfolglos beworben hatte, haben sich auf einen Vergleich verständigt. Wegen eines Stillhalteabkommens nannte ihr Anwalt keine weiteren Details. Im April hatte das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, dass der Vermerk zwar eine Diskriminierung sei – aber keine Benachteiligung wegen einer ethnischen Herkunft im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes. (dpa)