Herdprämie ist rechtswidrig

FAMILIE Das Betreuungsgeld fördert nicht alle Familienformen gleich, sagt eine Studie der Grünen

BERLIN taz | Das geplante Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt die Frankfurter Verfassungsrechtlerin Ute Sacksofsky in einem Gutachten, das die Grünen in Auftrag gegeben hatten. „Es widerspricht dem Gleichheitsgebot in Artikel 3 und dem Grundsatz der Förderung aller Familienformen laut Artikel 6 des Grundgesetzes“, sagt Sacksofsky. Zu einem ähnlichen Ergebnis („verfassungsrechtlich prekär“) kam bereits eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung.

Die Bundesregierung plant, ab 2013 jenen Familien ein Betreuungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu zahlen, die ihre Kinder zu Hause betreuen, statt sie in eine Kita zu bringen. Die CSU plädiert dafür, das Geld bar auszuzahlen, während die FDP es über Gutscheine verteilen will.

Die CDU ist gespalten. Die Opposition lehnt die „Herdprämie“ mit der Begründung ab, sie widerspreche einem modernen Frauen- und Familienbild sowie dem Anspruch, jedes Kind so früh wie möglich zu fördern.

Sollte der schwarz-gelbe Plan tatsächlich umgesetzt werden, könnte ein Viertel der Bundestagsmitglieder dagegen eine abstrakte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einlegen. SIMONE SCHMOLLACK