Streikverbot gekippt

ARBEITSRECHT Diakonie rügt Gerichtsurteil, nach dem in kirchlichen Einrichtungen gestreikt werden darf

BERLIN epd/taz | Die Diakonie bedauert die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Das Gericht hatte am Donnerstag das Streikverbot in der evangelischen Kirche und ihren diakonischen Einrichtungen gekippt.

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm ist das Streikverbot unverhältnismäßig. In der evangelischen Kirche und der Diakonie seien Beschäftigte auch in Bereichen wie Reinigungsdienst und Krankenhausküchen tätig. Diese Dienste zählten nicht zum in christlicher Überzeugung geleisteten „Dienst am Nächsten“, so der Vorsitzende Richter, Karl-Herbert Dudenbostel (AZ: 8 SA 788/10).

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Gewerkschaft Ver.di und diakonischen Trägern in Nordrhein-Westfalen sowie der westfälischen und der hannoverschen Landeskirche. Nach Überzeugung der Diakonie stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis. Der Vizepräsident des Diakonischen Werkes, Wolfgang Teske, sagte: „Die bisher bekannt gewordenen Argumente des Gerichts sind für uns nicht nachvollziehbar.“ Der Bundesverband der Diakonie empfiehlt die Revision beim Bundesarbeitsgericht. BD