Grundsätze der Bundesärztekammer : Sterbehilfe nicht mehr per se unethisch

Die Bundesärztekammer liberalisiert ihre Grundsätze zur Sterbebegleitung. Die ärztliche Beihilfe zum Suizid wird nicht mehr grundsätzlich verurteilt.

Wann ist Sterbehilfe legitim? Die Bundesärztekammer hat versucht, eine der umstrittensten Fragen zu beantworten. Bild: krockenmitte/photocase.com

BERLIN taz | Die Schmerzen des Tumorpatienten sind unerträglich. Selbst die Palliativmedizin, die nicht mehr auf Heilen setzt, sondern nur auf die Linderung physischen wie psychischen Leidens, stößt an ihre Grenzen. Ist es in einem solchen Fall gerechtfertigt, Ärzten, die dem Patienten bei dem von ihm gewünschten Suizid behilflich sind, "unethisches" Handeln vorzuwerfen?

Es ist eine der umstrittensten Fragen, auch unter Ärzten. Die Bundesärztekammer hat sie nun zu beantworten versucht. Am Donnerstag legte ihr Präsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin die überarbeiteten Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vor. Danach ist "die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe". Sie wird aber auch nicht mehr grundsätzlich verurteilt.

Bislang hatte es in den Grundsätzen, die keine Rechtsverbindlichkeit haben, aber moralische Orientierung bieten sollen, geheißen: Die ärztliche Mitwirkung "widerspricht dem ärztlichen Ethos".

Der Wechsel von der wertenden zur deskriptiven Formulierung ist keine Petitesse. Er erkenne "die differenzierten Moralvorstellungen von Ärzten in einer pluralistischen Gesellschaft" an, sagte Hoppe. 30 Prozent der Ärzte seien bereit, Schwerstkranken Suizidhilfe zu leisten. Die Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte, die Abschaffung des ärztlichen Ethos lasse Mediziner bei Gewissensentscheidungen allein.

Hoppe versuchte, dem Eindruck der Liberalisierung entgegenzutreten. Weiterhin werde jeglicher Form der Tötung eine klare Absage erteilt. Aber: "Wenn Ärzte mit sich im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie." In der ärztlichen Berufsordnung, die von den Ärztekammern bis zum Sommer beraten werden soll, könnte dies jedoch anders ausgelegt werden.

95 Prozent der Fälle, in denen bei Patienten Suizidgedanken aufkämen, seien auf behandelbare Begleiterkrankungen wie Depressionen zurückzuführen. Hoppe: "Zur Sorgfaltspflicht des Arztes gehört, diese Krankheit zu erkennen und zu behandeln." Viele Patienten hätten danach keinen Todeswunsch mehr.

Umfragen zufolge lehnen vor allem Ärzte mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Sterbenden den assistierten Suizid ab: Wenn Palliativmedizin ordentlich angewendet werde, dann sei die Selbsttötung keineswegs das Mittel der Wahl für ein Sterben in Würde.

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