ERKENNUNGSDIENSTE
: Karlsruhe hilft Demonstranten

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Betroffenen bei der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei gestärkt. Laut dem Beschluss dürfen etwa Demonstranten, deren Identität durch einen Personalausweis feststeht, nicht noch stundenlang eingesperrt werden, nur um sie zusätzlich zu fotografieren. Geklagt hatten zwei Bauwagenbewohner eines besetzten Grundstücks in Hamburg. Die Polizei hatte sie wegen Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig festgenommen. Obwohl die Kläger sich mit einem Personalausweis ausweisen konnte, wurde sie bis zu acht Stunden eingesperrt, nur um sie zu fotografieren (Az.: 1 BvR 47/05 und 1 BvR 142/05). (afp)