Illegale Verfahren in Dresden?

VERSAMMLUNGSRECHT In Sachsen wird gegen Blockierer der Anti-Nazi-Demo ermittelt. Doch laut Rechtsgutachten war das Gesetz, gegen das sie verstoßen haben sollen, nichtig

„Damit fände eine ungerechtfertigte Strafverfolgung ihr Ende“

WOLFGANG NESKOVIC, LINKE

VON SEBASTIAN ERB

BERLIN taz | Die sächsische Staatsanwaltschaft ermittelt möglicherweise rechtswidrig gegen Demonstranten, die im Februar in Dresden gegen Neonazis auf die Straße gingen. Zu diesem Schluss jedenfalls kommt ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Justiziar der Linksfraktion Wolfgang Neskovic in Auftrag gegeben hat. Das Versammlungsgesetz, gegen das die Gegendemonstranten verstoßen haben sollen, dürfe demzufolge nicht angewendet werden.

Derzeit sind in Sachsen noch 50 Verfahren aus dem Jahre 2011 und 4 aus dem Jahre 2010 wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Versammlungsgesetz anhängig.

Der sächsische Landesverfassungsgerichtshof aber hatte das Landesversammlungsgesetz im April 2011 gekippt, rückwirkend zum Januar 2010. Der Grund: formale Fehler. Zum Zeitpunkt der Anti-Nazi-Demonstration war es also nicht gültig. In dem 14-seitigen Gutachten, das die taz einsehen konnte, heißt es: „Die Norm gilt nunmehr als von Anfang an nicht mehr existent und kann daher nicht mehr Grundlage strafrechtlicher Ermittlungen und Verurteilungen sein.“

Aber auch das Bundesversammlungsgesetz, auf welches die Dresdner Staatsanwaltschaft und das Justizministerium sich nun berufen, ist nach Ansicht der Gutachter nicht anwendbar. „Im Ergebnis dürfte […] die Einleitung eines Strafverfahrens für Taten für den Zeitraum zwischen Verkündung und Nichtigerklärung wegen der dargestellten Strafbarkeitslücke nicht möglich sein.“

Denn sonst würde Demonstranten nachträglich eine höhere Strafe drohen. Die Sachsen sahen im Unterschied zum Bundesgesetz für die Blockade einer Demonstration nur zwei statt drei Jahre Höchststrafe vor.

Die Gutachter argumentieren hier vor allem mit dem im Grundgesetz verbrieften Prinzip des Rückwirkungsverbotes. Soll heißen: ein Demonstrant konnte zum Zeitpunkt der Blockade nicht wissen, mit welchem Strafmaß er oder sie zu rechnen hat.

Neskovic fordert deshalb: Alle Verfahren für den Tatzeitraum von Januar 2010 bis April 2011 müssen sofort eingestellt werden. „Damit fände eine von Beginn an ungerechtfertigte Strafverfolgung der Gegendemonstranten ihr jähes Ende“, sagte der Bundestagsabgeordnete der taz. „Die Staatsanwaltschaft muss auch die Anwaltskosten übernehmen“, fordert die Anwältin Kristin Pietrzyk, die ein Dutzend Betroffene vertritt.

Die Staatsanwaltschaft will jedoch weiter auf Basis des Bundesversammlungsgesetzes ermitteln. Es sei aber „strafrechtlich das mildere Gesetz anzuwenden“, so der Sprecher von Justizminister Jürgen Martens (FDP).

Bei den vier Verfahren aus dem Jahre 2010– die Anti-Nazi-Demo findet jedes Jahr statt – ist es indes wahrscheinlicher geworden, dass es zum Prozess kommt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei in Thüringen und Sachsen sowie der Doppelspitze in Hessen vor, die friedliche Blockade des Neonazi-Aufmarsches organisiert zu haben. Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtages hat Ende vergangener Woche beschlossen, dass die Immunität des sächsischen Fraktionsvorsitzenden André Hahn aufgehoben werden soll. Endgültig muss jetzt das Plenum entscheiden.

Hahn beklagt, dass das Justizministerium politischen Einfluss auf das Verfahren genommen habe. Staatsanwaltschaft und Ministerium weisen das zurück.

„Der Skandal ist, dass nur noch gegen uns ermittelt wird“, sagt die hessische Co-Fraktionsvorsitzende der Linkspartei Janine Wissler. Alle anderen Verfahren wurden eingestellt – teils gegen Zahlung einer Geldbuße. Auf dieses Angebot wollten die vier Fraktionsvorsitzenden aber nicht eingehen. Noch genießen Wissler und ihr Kollege Willi van Ooyen Immunität. In Thüringen will der Justizausschuss am Mittwoch entscheiden, ob er den Weg für einen Prozess gegen Bodo Ramelow frei macht.