STASI-VERSTRICKUNGEN
: Richter dürfen anonym bleiben

BERLIN | Brandenburg muss die Namen von Richtern und Staatsanwälten, bei denen es Hinweise auf Stasi-Verstrickungen in der DDR gibt, nicht öffentlich machen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des Chefreporters einer überregionalen Tageszeitung zurückgewiesen, der die Offenlegung der Identität von 14 möglicherweise belasteten Juristen verlangt hat. Eine Auskunft darüber scheitere am Stasi-Unterlagen-Gesetz, das in dem Fall über dem journalistischem Auskunftsanspruch stehe. (epd)