Synode der evangelischen Kirche: Streikrecht ist kein Grundrecht

In kirchlichen Einrichtungen darf weiterhin nicht gestreikt werden. Das hat die EKD bei ihrer Synode beschlossen. Verdi-Chef Frank Bsirske nennt den Beschluss "skandalös".

Streikrecht ist Grundrecht? Nicht bei der evangelischen Kirche. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die evangelische Kirche (EKD) hat das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen per Kirchengesetz bekräftigt. Der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske nannte den Beschluss "skandalös".

Bei ihrer Synode in Magdeburg beschloss die EKD am Mittwoch ein Kirchengesetz, das die Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen in der Diakonie regelt. Löhne und Arbeitsbedingungen werden demnach nicht per Tarifvertrag, sondern in "arbeitsrechtlichen Kommissionen" ausgehandelt, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte in gleicher Zahl sitzen.

Kommt es dort zu keiner Einigung, folgt eine verbindliche Schlichtung mit einem neutralen Vorsitzenden. "Dieses Verfahren schließt Streik und Aussperrung aus", heißt es im Kirchengesetz.

Das jetzt beschlossene Kirchengesetz soll ein Leitbild für die gesamte Diakonie sein. Rund 450.000 Menschen sind in den sozialen Einrichtungen der evangelischen Kirche beschäftigt. Das jetzt beschlossene innerkirchliche Gesetz gilt direkt aber nur für das Diakonische Werk auf Bundesebene, wo etwa die Hälfte der Diakonie-Beschäftigten arbeitet.

Auf Ebene der Landeskirchen sind abweichende Regelungen möglich. So können in der nordelbischen Landeskirche und in Berlin-Brandenburg die diakonischen Werke weiter Tarifverträge mit Verdi aushandeln. Ein Streikverbot gilt aber auch dort.

In einer begleitenden Resolution hat die Magdeburger Synode beschlossen, dass kirchliche Unternehmen mit Sanktionen (bis zum Ausschluss aus der Diakonie) rechnen müssen, wenn sie Bereiche wie den Putzdienst ausgliedern, um Löhne drücken zu können. Wie häufig solche Entwicklungen sind, soll nun durch ein unabhängiges Institut untersucht werden. Die diakonischen Einrichtungen werden verpflichtet, Informationen zu liefern. Die Mitarbeitervertretungen der Einrichtungen sollen zudem rechtlich und finanziell aufgewertet werden. Sie ersetzen Betriebsräte, die es in der Diakonie auch nicht gibt.

Bis 2013 soll die Kirchenleitung Vorschläge zur Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts vorlegen, so die Synode. Schon im Frühjahr 2012 wird das Bundesarbeitsgericht über das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen entscheiden.

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