Reform Pflegeversicherung: Auf Kosten der Versicherten

Das Finanzierungskonzept der CDU zur Pflege belastet einseitig die Arbeitnehmer. Die wichtigsten Änderungen und was sie für die Versicherten bedeuten.

Das Finanzierungskonzept der CDU zur Pflegeversicherung belastet die Versicherten massiv. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Pflegeversicherung wird derzeit paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert (Beitragssatz: 1,95 Prozent vom Bruttolohn, für Kinderlose 2,2 Prozent). Das soll sich ändern. Das Finanzierungskonzept der CDU belastet die Versicherten massiv - und entlastet die Arbeitgeber um 600 Millionen Euro jährlich.

Der Zukunftsfünfer: ist eine monatliche Abgabe von fünf Euro pro Beitragszahler, mit der ein Kapitalstock aufgebaut werden soll. Er dient ausschließlich der Finanzierung von Pflegeleistungen in der Zukunft, also in 20 oder mehr Jahren. Diesen Zukunftsfünfer bezahlen die Versicherten allein, und zwar jeder, unabhängig vom Einkommen. Selbst Arme bekommen keinen Sozialausgleich.

Die zwei Milliarden Euro zusätzlich zur besseren Unterstützung von Dementen sollen finanziert werden über eine Verschiebung von Leistungen: Künftig sollen die Krankenkassen für die medizinischen Behandlungen in Pflegeheimen aufkommen. Bisher zahlten das die Pflegekassen. Durch diese Umschichtung würde die Pflegeversicherung zwar um 1,6 Milliarden Euro entlastet (die Arbeitgeber also um 800 Millionen). Doch verschwinden würden die Kosten damit nicht. Sie werden bloß einer anderen Versicherung aufgebürdet, der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die jedoch hat die Koalition die Beitragssätze eingefroren. Das heißt: Jede künftige Kostensteigerung muss über Zusatzbeiträge finanziert werden, und die wiederum tragen die Versicherten allein.

Fehlt noch die Finanzierung von 400 Millionen Euro (Differenz von 1,6 Milliarden zu den benötigten 2 Milliarden). Sie sollen über eine moderate Beitragssatzsteigerung in der Pflegeversicherung eingetrieben werden. 400 Millionen entsprechen etwa 0,05 Beitragssatzpunkten. Diesen Minibetrag - verglichen mit den übrigen Belastungen - würden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer immerhin teilen.

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