AUSZÜGE AUS „MEIN KAMPF“
: Gericht vertagt Entscheidung

MÜNCHEN | Im neuen Rechtsstreit wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers „Mein Kampf“ hat das Landgericht München seine Entscheidung aufgeschoben. Das bayerische Finanzministerium hatte vor dem Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, derzufolge die Herstellung und Verbreitung auch kommentierter Auszüge aus der Hetzschrift verboten ist. Der britische Verleger Peter McGee hatte Widerspruch eingelegt. Der Freistaat Bayern besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“. (dapd)