PASSIVRAUCHERSCHUTZ
: Karlsruhe kippt Gesetz in Hamburg

HAMBURG | Speisewirtschaften in Hamburg müssen beim Nichtraucherschutz wie Kneipen behandelt werden und dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deshalb verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es schließe Betreiber von Speise- anders als Betreiber von Schankwirtschaften davon aus, in abgetrennten Nebenräumen das Rauchen zu gestatten. Bis zu einer Neuregelung ist dies nun erlaubt. (epd)