NEUER WAHLKREISZUSCHNITT
: Minderjährigenzahl genauer berechnet

KARLSRUHE | Beim Zuschnitt von Wahlkreisen muss künftig der Anteil der Minderjährigen genauer berechnet werden. Da sie in die Bemessung der Wahlkreise einfließen, selbst aber nicht wählen dürfen, könne es zu Verfälschungen kommen, so das Bundesverfassungsgericht gestern. Die Verwerfungen seien aber nicht so groß, dass die Bundestagswahl 2009 wiederholt werden müsse, wie die Beschwerdeführer gefordert hatten. Wahlkreise müssen etwa gleich groß sein, um ein gleiches Stimmgewicht zu gewährleisten. (rtr)