Kinderbetreuung von Großeltern: Lieber in die Kita statt zur Oma

Ministerin Schröder will die „Großelternzeit“ erweitern. Doch die Praxis zeigt, dass schon heute nur wenige Eltern auf Betreuung durch Großeltern zurück greifen.

Kommt vor, aber nicht sehr oft: Enkelbetreuung durch Oma und Opa. Bild: ap

BERLIN taz | Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) möchte es künftig erwerbstätigen Omas und Opas erleichtern, in „Großelternzeit“ zu gehen, um auf die Enkel aufzupassen. Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sieht dieses Vorhaben jedoch kritisch.

„Was gut klingt, ist leider nicht sachgerecht. Denn damit wird das Problem der Kinderbetreuung weiterhin privatisiert“, sagt Antje Asmus, Referentin beim VAMV. „Wir brauchen aber einen zügigeren Ausbau von Kitaplätzen und Ganztagsschulen.“

Durch die geplante Erweiterung der Großelternzeit will es Ministerin Schröder künftig ermöglichen, dass erwerbstätige Großmütter oder -väter ihre Berufstätigkeit unterbrechen können, auch ohne dass ein Härtefall vorliegt. Sie bekommen für diese Zeit aber keine Lohnersatzleistung, sondern behalten nur das Recht, nach Ende der „Großelternzeit“ wieder in ihren Job zurückzukehren.

Schon seit dem Jahre 2009 können Großeltern eine unbezahlte Auszeit nehmen, um sich um die Enkel zu kümmern. Das gilt aber nur für Härtefälle, nämlich dann, wenn Mutter oder Vater bei Geburt des Kindes noch minderjährig sind und das Enkelkind im Haus der Großeltern wohnt. Mit der neuen Regelung ohne diese Vorbedingungen wolle man die Großelternzeit „nicht mehr abhängig von einem Notstand machen“, erklärte Christoph Steegmans, Sprecher des Familienministeriums.

Asmus vom VAMV meint jedoch, die Regelung würden am Ende wahrscheinlich vor allem berufstätige Großmütter in Anspruch nehmen, die durch die Auszeit dann ihre oft ohnehin geringe Rente weiter schmälerten.

Nach Daten aus dem am Mittwoch vorgestellten 8. Familienbericht greifen nur etwa ein Drittel der Paare und 36 Prozent der Alleinerziehenden auf die Betreuung durch Großmütter oder -väter zurück. Meist handelt es sich aber nur um einige Stunden in der Woche. Von den Alleinerziehenden, bei denen die Großeltern mithelfen, erreicht der Umfang der Betreuung nur in jedem dritten Fall ein Volumen von mehr als 20 Stunden in der Woche. Dabei dürfte es sich meist um nicht erwerbstätige Großmütter handeln.

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