Mögliche Transfergesellschaft für Schlecker: Rausschmiss auf die sanfte Tour

Während einer Übergangszeit könnten Schlecker-Angestellte in einer Transfergesellschaft unterkommen. Der Vorteil: Sie werden nicht als „arbeitslos“ stigmatisiert.

„Den Laden oft alleine geschmissen“: Schlecker-Angestellte beim Protest. Bild: dpa

BERLIN taz | Die von Kündigung bedrohten Beschäftigten der Drogeriekette Schlecker haben Aussichten, für eine Übergangszeit wenigstens in einer Transfergesellschaft unterzukommen. Im Kampf für solche Gesellschaften hat Baden-Württemberg den übrigen Bundesländern einen konkreten Finanzierungsvorschlag unterbreitet. Schlecker hat seinen Hauptsitz in Baden-Württemberg.

Es gebe jetzt „eine Lösung, an der man arbeiten kann“, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Finanzministeriums am Freitag. Seinen Angaben nach will Baden-Württemberg darauf hinwirken, dass die Länder gemeinsam die Risiken eines Überbrückungskredits für Schlecker bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernehmen.

Mit dem Geld sollen Transfergesellschaften finanziert werden, die die MitarbeiterInnen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten aufnehmen. In dieser Zeit können sie sich weiterqualifizieren und erhalten ein Transferkurzarbeitergeld von mindestens 67 Prozent beziehungsweise Kinderlose 60 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.

Das Transferkurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Deswegen können auch nur solche Frauen in die Gesellschaft aufgenommen werden, die bei Schlecker sozialversicherungspflichtig und nicht in Minijobs beschäftigt waren. Dies sind rund 10.000 der von Kündigung bedrohten 12.000 Beschäftigten, bei Schlecker war der Anteil der MinijobberInnen vergleichsweise gering.

Zum Transferkurzarbeitergeld kommen noch die Sozialversicherungskosten, also die Krankenkassen- und Rentenbeiträge und die Managementkosten für Verwaltung und Räume, die von den Transfergesellschaften selbst zu tragen wären. Diese Kosten sollen zwischen 70 und 75 Millionen Euro liegen. Um die Finanzierung dieser Kosten geht es in der Debatte um einen Kredit, an dessen Risiko sich die Bundesländer beteiligen müssten.

Hoher Personalaufwand

Der Schlecker-Insolvenzverwalter drückt dabei aufs Gas. Am Samstag soll es in Kassel ein Treffen mit potenziellen Trägern solcher Gesellschaften geben, sagte Verdi-Verhandlungsführer Bernhard Franke. Franke geht davon aus, dass bundesweit zehn bis zwölf Transfergesellschaften gebraucht werden. Das müsse „flächendeckend mit hohem Personalaufwand gemacht werden“, so Franke.

Wenn die Schlecker-Frauen in einer Transfergesellschaft aufgenommen werden, erhalten sie von dieser einen eigenen auf maximal 12 Monate befristeten Vertrag. „Damit entgehen sie dem Stigma der Arbeitslosigkeit“, sagte Susanne Eikemeier, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Unter den Schlecker-Beschäftigten gebe es viele Frauen, die keinen Berufsabschluss aufwiesen, erklärte Andreas Henke, Sprecher von Ver.di in Baden-Württemberg. „Das sind patente Frauen, die den Laden oft alleine geschmissen haben“, so Henke, „aber eine Schlecker-Beschäftigte kann man nicht sofort in der Dessous-Abteilung eines Kaufhauses einsetzen.“ Deswegen wären Qualifizierungsmaßnahmen für die Drogerie-Angestellten, wie sie eine Transfergesellschaft anbieten würde, sehr hilfreich.

Eine Transfergesellschaft bietet nur begrenzten Schutz: Nach spätestens zwölf Monaten ist Schluss. Haben die Frauen dann immer noch keinen Job gefunden, bekommen sie das Arbeitslosengeld, das ihnen auch jetzt schon zustünde. Das Transferkurzarbeitergeld wird darauf nicht angerechnet. Transfergesellschaften wurden auch in der Vergangenheit schon gegründet, um Entlassene temporär aufzunehmen, etwa von Opel oder Siemens.

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