ROCKER-„KUTTEN“
: Karlsruhe billigt Verbot vor Gericht

KARLSRUHE | Mitgliedern von Motorradclubs darf das Tragen ihrer „Kutten“ im Gericht verboten werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein solches Verbot kein Akt der Willkür und kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Verfassungsbeschwerde eines „Hells Angel“ blieb damit ohne Erfolg. Sie richtete sich gegen eine Sicherheitsverfügung des Landgerichtspräsidenten Potsdam, die an allen Hauptverhandlungstagen eines Rockerprozesses das Tragen der Motorradwesten im Gericht untersagte. (dapd)