Basis darf mitreden – theoretisch

GRÜNE Die Partei macht den Mitgliederentscheid über eine Spitzenkandidatur zur Bundestagswahl möglich. Ob die Regelung umgesetzt wird, ist aber offen

LÜBECK/BERLIN dpa/taz | Mit einer neuen Regelung haben die Grünen am Samstag die Voraussetzungen für eine Urwahl ihrer Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2013 geschaffen. Ob es aber überhaupt einen solchen Basisentscheid gibt, ist noch nicht klar. Das solle erst nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai entschieden werden, sagte Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke auf einem kleinen Parteitag in Lübeck. Wann genau, ließ sie offen.

Die knapp 70 Delegierten beschlossen zunächst nur die Änderung der Urwahlordnung, die eine Bestimmung der Spitzenkandidaten durch die 60.000 Parteimitglieder ermöglicht. Es soll keine Hürden geben, prinzipiell soll jedes Parteimitglied kandidieren können. Beantragen können die Urwahl unter anderem drei Landesverbände, die Bundesversammlung oder der Länderrat.

Der Vorschlag – ein fünfseitiges Papier mit zehn Paragrafen – stammt aus dem Bundesvorstand der Grünen. Dessen Sprecher Jens Althoff sagte am Sonntag der taz: „Wir hatten keine kontroverse Debatte, das Dokument ist mit großer Mehrheit angenommen worden.“ Es gab keine Gegenstimme und nur zwei Enthaltungen.

Als Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl wollen die Grünen ein Duo mit mindestens einer Frau ins Rennen schicken. Als Anwärter gelten bislang die Fraktionsvorsitzenden Jürgen Trittin und Renate Künast sowie die Parteivorsitzenden Claudia Roth und Cem Özdemir. Allerdings hat auch ein einfaches Grünen-Mitglied aus Baden-Württemberg seine Kandidatur angekündigt: der ehrenamtliche Vorsitzende des Grünen-Ortsverbandes Waiblingen, Werner Winkler.

„Wir schicken die Pferde jetzt mal auf die Weide und schauen, welches Pferd am zugkräftigsten ist“, sagte Lemke. Es könne natürlich noch Streit geben. „Wir sind mit Streit groß geworden.“ Die Entscheidung über Verfahren und Kandidaten werde zum richtigen Zeitpunkt fallen. HG