Verfassungsrichter Peter Müller: Zu befangen für Präsidentschaftsfragen

Neonazis haben die Wahl zweier Ex-Bundespräsidenten vor dem Verfassungsgericht angefochten. Bei der Klage darf ein prominenter Richter nicht mitentscheiden.

Darf nicht mitmachen: Verfassungsrichter Peter Müller. Bild: dpa

FREIBURG taz | Der ehemalige CDU-Politiker Peter Müller kann erstmals wegen Befangenheit nicht an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilnehmen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts entschieden – gegen den Willen von Peter Müller, der sich nicht für befangen hielt.

Peter Müller war bis August 2011 als Ministerpräsident des Saarlandes im Amt. Seit Dezember ist er als Bundesverfassungsrichter am Zweiten Senat. Seine Wahl löste Diskussionen darüber aus, ob Expolitiker als Verfassungsrichter geeignet sind oder ständig Diskussionen wegen Befangenheit drohen.

Nun ist es das erste Mal passiert: Müller darf nicht über die Anfechtung der Bundespräsidentenwahlen von Horst Köhler und Christian Wulff mit entscheiden, obwohl er zunächst sogar als federführender Richter zuständig war. Der Grund für Müllers Ausschluss: Er hatte selbst als Wahlmann an den beiden Bundesversammlungen 2009 und 2010 teilgenommen.

Dieser Beschluss ist aber keine Präzedenzentscheidung dafür, dass Müller in politischen Verfahren nun laufend fehlen wird. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt ausdrücklich, dass ein Richter bei der Entscheidung über ein Gesetz nicht allein deshalb befangen ist, weil er einst – sei es als Abgeordneter, Minister oder im Bundesrat – an dessen Entstehung mitgewirkt hat.

Mit ihrer Klage gegen die Bundespräsidentenwahlen haben Politiker der rechtsextremen NPD um den Schweriner Landtagsabgeordneten Udo Pastörs die Kritik seriöser Staatsrechtler wie Ulrich Battis und Martin Morlok aufgenommen: Bei der Auswahl der Wahlmänner finde in vielen Landtagen eine Blockwahl statt, die die Landtagsabgeordneten entmündige.

Karlsruhe konnte über die NPD-Klagen bisher aber noch nicht entscheiden, weil die Neuwahlen nach den Rücktritten von Köhler und Wulff jeweils unerwartet früh kamen. Deshalb wurde auch Joachim Gauck im März nach dem umstrittenen Verfahren gewählt.

Auch die Wahl von Joachim Gauck hat Udo Pastörs inzwischen angefochten. Immerhin war Peter Müller diesmal nicht als Wahlmann beteiligt. Mal sehen, ob Joachim Gauck so lange durchhält, bis Karlsruhe das Wahlverfahren für seine NachfolgerIn geklärt hat.

(Az: 2 BvE 2/09 u. a.)

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