Waffenlobbyist Schreiber auf freiem Fuß

ENTLASSUNG Gericht setzt Haftbefehl gegen Schlüsselfigur des CDU-Spendenskandals wegen Krankheit aus

AUGSBURG dpa/dapd | Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte frühere Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber ist aus der Haft entlassen worden. Die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts habe auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den schwer kranken 78-Jährigen aufgehoben, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Der zu acht Jahren Gefängnis verurteilte Schreiber stehe nun unter Hausarrest in Kaufering im Landkreis Landsberg am Lech. Schreiber musste eine Kaution in Höhe von 100.000 Euro hinterlegen. Außerdem muss er sich einmal täglich bei der Polizei melden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Haftentlassung Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht München muss nun entscheiden.

Schreiber hatte Anfang März in seiner Gefängniszelle in der Justizvollzugsanstalt Augsburg einen Herzinfarkt erlitten und war in die medizinische Rehabilitation gekommen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Haft- und Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, erklärte der Sprecher.

Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber im Jahr 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte allerdings eine Reihe von Rechtsfehlern ausgemacht und das Verfahren zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden zuständig sind. Es ist unklar, wann sein Prozess in Augsburg neu aufgerollt wird.

Im Jahr 1999 löste die Schreiber-Affäre den Spendenskandal der CDU und den Chefwechsel von Wolfgang Schäuble zu Angela Merkel aus. Schreiber soll ein Geflecht an Schmiergeldkonten geführt haben.