Metall- und Elektroindustrie: Metaller erhalten 4,3 Prozent mehr Lohn

Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie beschert den Beschäftigten ab Mai ein kräftiges Lohnplus. Eine Einigung zur Zeitarbeit hat wenig Auswirkungen.

Kann sich auf mehr Lohn freuen: Metallarbeiter. Bild: dapd

SINDELFINGEN taz/afp | Der Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie ist im traditionellen Pilotbezirk Baden-Württemberg beigelegt. Rückwirkend ab 1. Mai erhalten die 800.000 Beschäftigten der Branche in dem Bundesland 4,3 Prozent mehr Lohn, wie Gewerkschaft und Arbeitgeber am Samstag mitteilten. Auszubildende sollen künftig in der Regel unbefristet übernommen werden, Leiharbeitern muss nach zwei Jahren ein Übernahmeangebot gemacht werden.

Das Lohnplus von 4,3 Prozent liege deutlich über der Inflationsrate, begrüßte IG-Metall-Chef Berthold Huber die Einigung in der fünften Tarifrunde. Die IG Metall war mit der Forderung nach einem Lohnplus von 6,5 Prozent in die Verhandlungen gegangen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 13 Monaten.

Der Gewerkschaftschef empfahl nach Angaben eines Sprechers eine Übernahme in den anderen Tarifbezirken. Die Einigung im Südwesten könnte folglich Grundlage für einen Abschluss für alle rund 3,6 Millionen Beschäftigen der Branche in Deutschland sein.

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Martin Kannegiesser, erklärte, der Tarifvertrag bedeute ein „kräftiges Reallohnplus“ für die Mitarbeiter der Branche. Bei der Übernahme von Auszubildenden sollen nach Arbeitgeberangaben wie bisher die Unternehmer entscheiden, wer unbefristet weiterbeschäftigt wird. „Im Rahmen des betrieblichen Bedarfs“ sollten Auszubildende jedoch „in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet übernommen werden“, was „ohnehin weitgehende Praxis“ sei, erklärte Südwestmetall.

Zum strittigen Punkt der Leiharbeit wurde laut Arbeitgebern vereinbart, dass Zeitarbeitnehmer bis zu zwei Jahren ohne Einschränkungen in ein und demselben Betrieb arbeiten dürfen. Nach 18 Monaten muss eine unbefristete Übernahme geprüft werden. Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen können zudem weitere Regelungen beschlossen werden.

Zuvor hatten die Arbeitgeber erklärt, dass die allermeisten Zeitarbeitnehmer keine zwölf Monate im selben Betrieb tätig sind – die Zweijahresregel tangiert diese Unternehmen also kaum.

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