KÖLNER LANDGERICHT
: Keine religiöse Beschneidung

KÖLN | Das Kölner Landgericht hält die Beschneidung von Jungen aus religiösen Grünen für grundsätzlich strafbar. Es sprach gestern einen Arzt, der einen Vierjährigen auf Wunsch der muslimischen Eltern beschnitten hatte, zwar frei, aber nur mit der Begründung, dass der Arzt von der Strafbarkeit nicht gewusst habe und einem Verbotsirrtum unterlegen sei. Laut Financial Times Deutschland werden in Deutschland jährlich mehrere tausend jüdische und muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten. (dpa)