MENSCHENHANDEL
: Kritik an Umsetzung der EU-Konvention

BERLIN | Nach der Ratifizierung der Europarechtskonvention gegen Menschenhandel am Donnerstagabend kritisieren ExpertInnen die Umsetzung der Regelung. Die Konvention sehe zwingend vor, dass minderjährige Opfer von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen müssen, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Dies sei derzeit nicht der Fall, kritisiert Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Darüber hinaus fordert sie die Änderung des Aufenthaltsrechts für alle Opfer. (taz)