Besser als nix

MELDEGESETZ Politiker von Union und FDP verteidigen sich gegen ihre Kritiker

BERLIN dpa | Bundestagsabgeordnete von Union und FDP haben den umstrittenen Entwurf für ein neues Meldegesetz verteidigt. Die Darstellung, dass den Behörden durch das neue Gesetz der Handel mit Adressdaten erleichtert werde, sei falsch. „Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Datenschutzregelung im Meldegesetz dar“, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Ähnlich äußerten sich der Innenausschussvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) und die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz.

Sinn des neuen Meldegesetzes sind bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Bürgerdaten in den Ämtern. Bislang blieben die Details den Ländern überlassen. Der vom Bundestag Ende Juni beschlossene Entwurf sieht vor, dass Meldeämter Namen und Adressen ohne Zustimmung zu Werbezwecken an Firmen weitergeben dürfen. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage auch möglich. Der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sah eine Datenweitergabe an Firmen nur vor, wenn der Bürger ausdrücklich einwilligt.

Die Änderung des Gesetzestextes hat sich nach einem Bericht des Spiegels bereits Anfang April abgezeichnet. Auf Wunsch der Koalitionsfraktionen habe das Innenministerium damals eine Formulierung für die Lösung vorgelegt, wonach Bürger einer Datenherausgabe durch Meldeämter widersprechen müssen. Am Donnerstag hatte das Ministerium erklärt, diese Formulierungshilfe sei nicht inhaltlicher Natur gewesen, sondern gesetzestechnischer.

Uhl nannte die jetzige Lösung den effizienteren Weg, der den Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ erspare. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, den vom Bundestag schon beschlossenen Gesetzentwurf mit der Widerspruchsklausel im Bundesrat zu stoppen.