„Zuschussrente“ für GeringverdienerInnen: Alleinstehende Mütter sollen profitieren

Ursula von der Leyen legt einen Gesetzentwurf zur „Zuschussrente“ vor und erntet Widerstand. In seltener Eintracht protestieren FDP, Grüne, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

Gute Betreuung im Alter kostet. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Gesetzentwurf von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Bekämpfung der Altersarmut sorgt für heftigen Gegenwind vom Koalitionspartner und der Opposition – und auch in seltener Eintracht von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Das Wirtschaftsministerium unter Führung von Philipp Rösler (FDP) legte am Donnerstag Einspruch gegen die Rentenpläne ein.

Der Gesetzentwurf von der Leyens sieht vor, dass GeringverdienerInnen künftig unter bestimmten Bedingungen eine „Zuschussrente“ erhalten, um Minirenten aufzustocken. Dies gilt für rentenrechtliche Zeiten ab dem Jahre 1992.

Laut dem Gesetz werden dafür niedrige Rentenbeiträge in der späteren Rentenberechnung aufgewertet. Bei Kinderlosen beträgt die Aufstockung 50 Prozent, bei Müttern oder Vätern, die Kinder aufzogen, jedoch 150 Prozent. Durch die Aufwertung kann sich der Rentenanspruch bis auf maximal 850 Euro brutto nach heutiger Kaufkraft erhöhen. Allerdings: Das Einkommen des Partners wird mit angerechnet, mit der Zuschussrente darf ein Paar nicht mehr als 1.700 Euro Bruttoeinkommen im Alter haben.

Als Bedingung müssen die GeringverdienerInnen durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens 30 Jahre Pflichtbeitragszeiten, nach einer Übergangszeit sogar 35 Jahre erreicht haben, um in den Genuss der Leistung zu kommen.

Nur mit Riester-Vertrag

Dabei werden für ein Kind zehn Jahre an Beitragszeit veranschlagt. Wer etwa alleinerziehend ist und zwei Kinder im Altersabstand von fünf Jahren aufgezogen hat, soll 15 Jahre für die Kinder als Pflichtbeitragszeit angerechnet bekommen und muss dann noch 20 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten, um die Aufstockung zu kriegen.

Um Anspruch auf die Zuschussrente zu haben, müssen die Beschäftigten auch einen Riester-Vertrag abschließen mit Beiträgen von mindestens 5 Euro im Monat. Von der Leyen rechnet damit, dass im Jahre 2030 rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Zuschussrente beziehen werden.

Der Arbeitgeberverband BDA rügte den Gesetzentwurf als „milliardenteure Leistungen auf Kosten der Beitragszahler“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Zuschussrente als „weitgehend wirkungslos“. Der Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn äußerte die Befürchtung, dass die Ausgestaltung der Zuschussrente einen Anreiz schaffen könnte für Eltern, nicht zu arbeiten. Die Linkspartei rügte die „unselige Trennung“ in der Bewertung von Kinderlosen und Eltern.

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Rösler (FDP) begründete seinen Einspruch gegen die Zuschussrente damit, dass bis zur geplanten Kabinettsfassung nicht mehr genügend Beratungszeit bleibe. Die Zuschussrente soll aus Mitteln der Rentenversicherung und aus Steuern finanziert werden.

Neue „Kombirente“

Neben der Zuschussrente sieht der Gesetzentwurf auch eine neue „Kombirente“ vor, die den Hinzuverdienst von RentnerInnen erleichtern soll, die noch vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Bisher ist dieser Hinzuverdienst auf 400 Euro im Monat begrenzt.

Künftig soll die Vorgabe gelten, dass vorzeitig ausgeschiedene Rentner so viel hinzuverdienen dürfen, dass das Einkommen aus der Rente und dem Hinzuverdienst nicht die Höhe des früher erzielten Arbeitseinkommens überschreitet. Die „Kombirente“ könnte also künftig Modelle fördern, in denen ArbeitnehmerInnen etwa mit 63 Jahren mit Abschlägen früher aufhören und sich dann mit Teilzeitjobs Geld hinzuverdienen.

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