FRÜHERE RAF-TERRORISTEN
: Gericht bestätigt Geldstrafe für Viett

BERLIN | Erfolglose Berufung der früheren RAF-Terroristin Inge Viett: Das Landgericht Berlin bestätigte am Freitag die vom Amtsgericht Tiergarten im November 2011 verhängte Geldstrafe von 1.200 Euro wegen Billigung von Straftaten. Der Berufungsrichter sah es als erwiesen an, dass die heute 68-jährige Rentnerin im Januar 2011 bei einem Podiumsgespräch im Rahmen der Rosa-Luxemburg-Konferenz Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge als „legitime Aktion“ bezeichnet und damit die Bereitschaft von Gleichgesinnten zur Begehung solcher Taten gefördert hatte. Der Redebeitrag sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören, hieß es im Urteil. Die Politaktivistin hatte damals geäußert: „Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb der Rüstungsgüter.“ (dapd)