PILOTENSTREIK
: BGH weist Klage von Passagieren ab

KARLSRUHE | Bei Flugausfällen wegen eines Pilotenstreiks haben Passagiere grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, entschied der Bundesgerichtshof gestern. Ein Streik der eigenen Piloten sei für eine Fluggesellschaft in der Regel ein außergewöhnliches und unabwendbares Ereignis, das keine Zahlungspflicht auslöse. Denn die Entscheidung zum Streik werde von der Arbeitnehmerseite im Rahmen der Tarifautonomie getroffen, so der BGH. Ein Streikaufruf wirke „von außen“ auf die Airline ein. (dapd)