Familiennachzug bleibt schwer

HEIRATSMIGRATION Auch 2013 fiel fast jeder dritte Ehepartner aus dem Ausland durch den obligatorischen Sprachtest – und erhielt deswegen kein Visum

BERLIN taz | Nur, wer einen A1-Deutsch-Test besteht, darf zu seinem Ehepartner nach Deutschland ziehen. Diese Regelung gilt seit knapp sieben Jahren – und ist für viele binationale Ehen eine Hürde. Auch im Jahr 2013 fiel fast ein Drittel aller nachzugswilligen Ehegatten durch den Sprachtest, von knapp 40.000 Prüflingen waren das 12.828. Das antwortete die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei. Damit haben sich die Verhältnisse im Vergleich zum Vorjahr kaum verbessert.

Die Sprachtest-Hürde für den Ehegattennachzug ist umstritten. Gerade Migrantenverbände empfinden sie als diskriminierend, zumal sie nur für Ausländer aus bestimmten Staaten gilt. Denn Ehepartner aus EU-Staaten, den USA, Japan, Israel und Australien brauchen gar kein Visum. Betroffen sind von der Deutschpflicht vor allem Türken, Russen und Kosovaren.

Die Bundesregierung räumte in ihrer Antwort zwar ein, dass es sich bei der Sprachanforderung beim Ehegattennachzug „in besonderen Einzelfällen um ein tatsächliches Zuzugshindernis handeln kann“. Die integrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Dagdelen, hält das aber für „eine euphemistische Formulierung“. Denn es gebe „Tausende solcher Einzelfälle“. Dagdelen kritisiert: „Hinter diesen Zahlen verbirgt sich ein unermessliches Leid für die Menschen, weiter auf Monate oder gar Jahre hinweg von ihren Ehepartnern zwangsweise getrennt leben zu müssen.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2012 zwar entschieden, dass auf den Sprachnachweis verzichtet werden könne, wenn Bemühungen um den Erwerb der deutschen Sprache „nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich“ waren. Trotzdem werden Visa für Ehegatten weiterhin nur in wenigen Fällen ohne Sprachtest-Nachweis erteilt. Daran hat sich auch unter Außenminister Steinmeier (SPD) nicht viel geändert. Die Zahl der Ausnahmen bewege sich „in einem überschaubaren Rahmen“, gibt die Bundesregierung zu.

Als Beispiel nennt sie Eritrea, das Sprachschulen vor Ort geschlossen habe und wo es wenig alternative Lernmöglichkeiten gebe. Ansonsten habe man auf die Homepages der meisten Auslandsvertretungen „einen Hinweis auf die einschlägigen Ausnahmetatbestände“ gestellt. Wer sich ungerecht behandelt fühle, könne dagegen ja klagen.

Die SPD sei „erneut wortbrüchig“ geworden, findet Sevim Dagdelen. „Die SPD hatte in ihrem Wahlprogramm eine Erleichterung des Familiennachzugs versprochen – davon will sie jetzt offenkundig nichts mehr wissen.“ DANIEL BAX