BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
: Zügiges Verfahren zum Antrag auf NPD-Verbot

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht will das NPD-Verbotsverfahren möglichst bis Ende April 2016 abschließen. Das teilten jetzt Gerichtskreisen mit. Der Termin liegt nahe, weil dann mit Herbert Landau einer der acht Richter des Zweiten Senats die Altersgrenze erreicht. Das laufende Vorverfahren soll bis Herbst abgeschlossen sein. Darin wird geprüft, ob der Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Falls die Richter dies bejahen, könnte noch Ende des Jahres mündlich verhandelt werden. Vermutlich werden die Richter am Schluss des Vorverfahrens auch mitteilen, an welchem Maßstab sie den Antrag messen – ob es auf eine konkrete Gefahr ankommt. (taz)

Meinung + Diskussion SEITE 12