Kultur im Koalitionsvertrag: Muffensausen statt Staatsziel

Kultur sollte zum Staatsziel werden, im Koaltionsvertrag ist davon nichts übriggeblieben. Stattdessen ist von „Investitionen in die Zukunft“ die Rede.

Ist da etwa ... Kultur drin? Bild: dpa

BERLIN taz | „Kultur ist keine Subvention, sondern eine Investition in unsere Zukunft.“ Das ist der Satz, der übrig geblieben ist von dem noch vor wenigen Tagen kursierenden Vorschlag, „Kultur als Staatsziel“ in den Koalitionsvertrag zu schreiben.

Irgendjemand hat da in den Koalitionsverhandlungen wohl Muffensausen bekommen, vermutet Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats. Er bedauert das sehr. Denn ein Staatsziel Kultur, im Grundgesetz verankert, hätte Schutz vor dem Abbau kultureller Infrastrukturen in klammen Kommunen bieten können.

Denn noch gilt dort Kultur als freiwillige Leistung, die deshalb bei Geldmangel auch abgebaut werden kann, was zurzeit etwa Theater in Dessau und Wuppertal betrifft. Es sind jetzt also keine „Subventionen“ mehr, die gestrichen werden, sondern „Investitionen in die Zukunft“. Ob dies Abbau verhindern hilft?

Dennoch bewertet der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, den Vertrag der Koalitionäre in vieler Hinsicht positiv. Erhalten und stabilisiert werden soll die Künstlersozialversicherung, ein europaweit einmaliges System der Kranken- und Rentenversicherung für Künstler und Publizisten.

„Gedenken und Erinnern“

Zuletzt hatte die FDP ein Gesetz gekippt, das die Rentenversicherer verpflichtete, die Abgaben der Unternehmen, die mit den Produkten der Künstler und Publizisten arbeiten, zu prüfen. Dem öffnen die Koalitionäre jetzt aber ebenso einen Weg wie der Erhöhung des Bundeszuschusses zu der Kasse.

Unter dem Kulturstaatsminister Bernd Neumann war der Kulturhaushalt des Bundes gewachsen. Deshalb ist die Ansage, diesen Haushalt auf hohem Niveau weiterentwickeln zu wollen, wichtig. Auch was die Zusammenarbeit von Bund und Ländern angeht und die Reform des Urheberrechts, steckt der Vertrag voller guter Absichten. „Nach vier Jahren Stillstand“, sagt Olaf Zimmermann, würden jetzt notwendige Klärungsprozesse angeschoben. Etwa darüber, was frei zugänglich sein soll im Netz und was nicht. Und auch, welche Rechte die Künstler gegenüber ihren Verwertern haben.

Die Verabredungen zur Kultur umfassen ungefähr sechs Seiten im über 170 Seiten starken Koalitionsvertrag. Gut ein Drittel davon befasst sich mit „Gedenken und Erinnern“. Da geht es neben den Gedenkstätten auch um die Folgen „nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen“, die bis heute fortbestehen. Während die Koalitionäre tagten, lenkte der spektakuläre Fund der Sammlung Gurlitt darauf den Blick.

Doch alles, was sich dazu im Vertrag findet, ist eine Erhöhung der Mittel für die Provenienzforschung. Dabei, meint Zimmermann, wäre das eine gute Gelegenheit gewesen, einem neuen Gesetz, wie vom bayerischen Justizminister angedacht, den Weg zu ebnen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.