Ein Album nur aus Samples: Copyright – Copyleft

Das Album des dänischen DJ-Duos Den Sorte Skoles besteht nur aus Samples. Doch, ganz gleich welcher Länge, jedes bedarf einer Genehmigung.

Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Bild: dpa

Eine Idee, die eine Debatte auslösen sollte. „Lektion III“, die jüngste Produktion des dänischen DJ- und Produzentenduos Den Sorte Skole, hat nicht nur eine künstlerische, sondern auch eine rechtliche Dimension.

Darum geht es: Martin Højland und Simon Dokkedal, die sich Den Skorte Sole (Die schwarze Schule) nennen, haben ein Album produziert, das in seinen anderthalb Stunden Laufzeit ausschließlich aus Samples besteht. 10.000 an der Zahl, aus 250 Originalsongs der verschiedensten Epochen und Weltgegenden herrührend. Was die künstlerische Qualität betrifft, ist „Lektion III“ eine welthaltige Musik-Montage geworden. Sie dürfte all denjenigen zusagen, die disparate Musiken gebündelt und geremixt im Zusammenhang hören wollen.

Lauten aus Nahost wechseln sich ab mit afrikanischem Chorgesang, ein türkischer Beat wird mit einer Funk-Gitarre verschnitten. Interessierte können nachlesen, was woher kommt: Im 41-seitigen PDF-Booklet sind alle gesampelten Werke und Künstler von DAF bis Fela Kuti aufgeführt.

Die Spuren sind sorgfältig übereinandergelegt, das Album fließt fast zu harmonisch dahin – Den Sorte Skole haben aus 250 Quellen ein völlig neues Werk geschaffen. Neu ist das nicht: Die Technik reinen Samplings kennt man etwa von den US-Aktivisten Negativland. Rechtliche Fragen aber gestalten sich komplizierter.

Kraftwerk gegen Setlur

Das dänische Duo hat die Samples ohne Genehmigung verwendet. Ihr Album wird nicht verkauft, sondern als Download (und Stream) verschenkt – das heißt, spenden darf man schon. Streng genommen ist der Download illegal – dafür aber müssten sich wohl Den Sorte Skole verantworten. Die Lizenzierung wollte das Duo laut Auskunft mit dem Weltverband der Phonoindustrie (IFPI) pauschal regeln. Vergeblich. In Deutschland gab es Ende 2012 ein das Musiksampling betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Kraftwerk gewann damals gegen Sabrina Setlur, die ein zweisekündiges Sample der Band benutzt hatte.

Den Sorte Skole: „Lektion III“ (www.densorteskole.net)

Jedes Sample, ganz gleich welcher Länge, bedarf einer Genehmigung. Bei „Lektion III“ handelt es sich um eine Kopplung mit längeren Ausschnitten. Das Einholen aller Copyrights – Track by Track – hätte das Projekt verhindert. In einem Interview mit dem Blog Nothing but hope and passion fordern Den Sorte Skole eine pauschale Abgabe und das verpflichtende Registrieren von Samples. Es ist wert, Lizenzierungsfragen und deren Vereinfachung am Beispiel des dänischen Duos zu diskutieren.

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