Manipulationsvorwürfe beim THW Kiel: Aus Mangel an Beweisen

Der Prozess um den vermeintlich gekauften Sieg des THW Kiel in der Handball-Champions-League 2007 endet mit Freisprüchen. Dennoch bleiben Zweifel.

Danke, Tschüss – ein noch immer nicht wirklich entspannter Uwe Schwenker nach der Urteilsverkündigung. Bild: dpa

Die Anspannung von Uwe Schwenker löst sich erst am Ende. Erst nach der gut anderthalbstündigen Begründung, warum der ehemalige Manager des THW Kiel und der mitangeklagte Extrainer Noka Serdarusic von allen Anklagepunkten freizusprechen sind, zeigt sich wieder das typische Grinsen in Schwenkers Gesicht. Die Erleichterung ist deutlich zu spüren – bei Schwenker, bei Serdarusic und bei den vielen anwesenden THW-Fans und Mitarbeitern im voll besetzten Saal 232 des Kieler Landgerichts.

"Wir sind nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, aber auch nicht von der Unschuld", hatte der Vorsitzende Richter Matthias Wardeck zwar erklärt, aus Sicht des Handball-Rekordmeisters ist jedoch eine andere Aussage des Richters von viel größerer Bedeutung. "Wir konnten präzise und sauber herausstellen, dass das Champions-League-Finale 2007 unter sportlich fairen Bedingungen zustande gekommen und abgewickelt worden ist."

Es seien keine Schadenersatzforderungen zu erwarten, weder vom Gegner von 2007, der SG Flensburg-Handewitt, noch vom Europäischen Handballverband EHF. Die Belange des Handballsports seien vor diesem Hintergrund nicht auf der Strecke geblieben, sagte Wardeck.

Dies hatte Oberstaatsanwalt Axel Goos in seinem Plädoyer noch anders gesehen, weshalb er Bewährungsstrafen von 18 und 17 Monaten sowie hohe Geldauflagen gefordert hatte. Das Gericht sah aber die Indizien als nicht ausreichend an. Es stellte zwar heraus, dass der THW Kiel kurz vor dem entscheidenden Spiel gegen den Dauerrivalen aus Flensburg im April 2007 Geld an den Nenad Volarevic überwiesen hat. Was dieser mit dem Geld aber gemacht hat, ist nach Einschätzung des Gerichts unklar. Er sei nach Warschau geflogen, wo sich einer der beiden Schiedsrichter aufhielt, ob sich beide aber getroffen haben, ließe sich nicht nachweisen.

Auch Bilanzfälschung nicht nachweisbar

Auch in den weiteren Anklagepunkten sprach das Gericht Schwenker frei. Weder die Veruntreuung von 60.000 Euro noch Bilanzfälschung konnte sie ihm nachweisen. Die Richter stellten fest, dass sie Schwenker und seiner schriftlichen Einlassung aus dem Jahr 2009 nicht glaubten, sie könnten ihm aber auch nicht das Gegenteil beweisen.

Wie bereits zuvor Staatsanwaltschaft und Verteidigung sah auch Richter Wardeck einen denkwürdigen Prozess. Nach Prozessende baute sich eine Wand von Kameras und Mikrofonen vor den Angeklagten auf, die jedoch ihre Anwälte sprechen ließen. Einen Freispruch zweiter Klasse sah Schwenkers Verteidiger Michael Gubitz nicht. Es sei ein guter Tag für seinen Mandanten: "Die Unschuld von Uwe Schwenker ist sicher festgestellt worden."

Auch Marc Langrock, der Verteidiger von Noka Serdarusic, hob hervor, dass der Freispruch in allen Anklagepunkten für seinen Mandanten die beste Nachricht des Tages sei. Langrock hält es für gut möglich, dass Serdarusic nun bald wieder in Deutschland als Trainer arbeiten kann.

Oberstaatsanwalt Goos nannte das Urteil "gut begründet". Ob er in Revision gehe, entscheide er gemeinsam mit seinen Kollegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Goos war, wie auch die Verteidigung, von Wardeck einerseits für die Prozessführung gelobt worden, er kassierte aber auch juristische Schelte. Die Staatsanwaltschaft habe einseitig ermittelt und Erkenntnisse teilweise dem Gericht vorenthalten. Gleichwohl seien die Anklageerhebung und Prozesseröffnung sinnvoll gewesen. Denn sonst wären sicherlich Vorwürfe hängen geblieben, und die Sache um den Rekordmeister wäre im Kieler Klüngel versandet.

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