Profifußball und Arbeitsrecht: Nun müllert's auch in den Verträgen

Die Spielergewerkschaft VDV fordert einen Tarifvertrag für Fußballer. Nach einem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts stehen die Chancen gut.

Großer Wurf: Heinz Müller erstritt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Bild: dpa

Heinz Müller ist ein Name, der Normalität verspricht. Und tatsächlich hat der Extorwart des Fußballbundesligisten Mainz 05 vor dem Arbeitsgericht ein Urteil erstritten, das die Angleichung des Profisports an Normalarbeitsverhältnisse zur Folge haben könnte. Müller hat nämlich erfolgreich auf „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“. Er hatte nach Ablauf seines Zweijahresvertrags weder einen neuen noch eine Abfindung erhalten.

Also greift das Gesetz, das Arbeitnehmer davor schützt, sich von befristetem Job zu befristetem Job hangeln zu müssen: Ein Befristung ist nur für zwei Jahre erlaubt oder mit einem guten Grund – etwa den Einverständnis des Angestellten oder durch „die Eigenart der Arbeitsleistung“.

Dabei dachte der Gesetzgeber an zeitlich begrenzte Arbeiten, wie sie in der Wissenschaft oder bei Bauprojekten manchmal vorliegen. „Die Eigenart des Profifußballs an sich ist noch kein Sachgrund“, heißt es beim Gericht. Und Müllers Anwalt, Horst Kletke, erkärte in der Bild-Zeitung: „Es wurden einfach nur die Gesetze angewandt, die in Deutschland und Europa gelten.“

Der Anwalt des FSV Mainz sieht das anders: „Sachliche Gründe für eine Befristung sind im Profifußball immanent.“ Der Verein will in Berufung gehen. Er erhält dabei Unterstützung vom – eigentlich nicht zuständigen – Deutschen Fußball-Bund. DFB-Vize Rainer Koch sagt: „Für mich steht außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann.“

Für die Fußballergewerkschaft VDV stellt sich der Fall anders dar. Geschäftsführer Ulf Baranowsky will ja nicht bestreiten, dass der Fußball etwas Besonderes ist, aber vor allem sieht die VDV eine große Rechtsunsicherheit. „Aus der kommen wir nur raus mit einem Tarifvertrag.“

Dort könnten Vertragslaufzeiten und Kündigungsmodalitäten geklärt werden, auch Fragen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einen Mindestlohn könnte man in einem Tarifvertrag regeln, sagt er der taz.

„Mit jedem Profiklub verhandeln“

Aber mit wem soll die VDV, die seit Jahren so etwas fordert, einen Vertrag schließen? „Wir können natürlich mit jedem Profiklub verhandeln“, sagt Baranowsky, „aber sinnvoller wäre ein Abschluss mit dem Verband der Arbeitgeber.“ Das wäre für die Erste und Zweite Liga der Ligaverband, unter dessen Dach sich die DFL befindet, aber hier will sich zu dem Thema verbindlich niemand äußern. Dabei erklärte der Ligaverband sich im Jahr 2010 in seiner Satzung ausdrücklich als tariffähig. Es gebe „derzeit keinen akuten Handlungsdruck“, teilt ein DFL-Sprecher der taz mit. Schließlich gehe das Müller-Verfahren noch in Berufung, und andernorts seien andere Richter zu anderen Urteilen gekommen.

Was wie die Frage nach der unterschiedlichen Einschätzung verschiedener Juristen erscheint, ist eine handfeste Machtfrage. In anderen europäischen Ligen – mit Spanien, Italien und Frankreich nicht gerade die sportlich schlechtesten – gibt es Tarifverträge, ausgehandelt zwischen Spielergewerkschaft und Liga. Durchgesetzt wurden sie, die gerade für Zweit- und Drittligakicker wichtige Absicherungen darstellen, oft durch Streiks. Als in Spanien im vergangenen Jahr etliche Zweitligaklubs die Gehälter nicht mehr zahlten, unterstützen die Erstligakicker ihre Kollegen mit Solidaritätsstreiks. In Deutschland ist das bislang undenkbar.

Das liegt, wie Baranowsky vermutet, an unterschiedlicher gewerkschaftlicher Tradition in den jeweiligen Ländern. Es hat aber auch Gründe, die in der Struktur des Profisports liegen. In der VDV sind Kicker bis zur Regionalliga mit Stimmrecht organisiert. Für die Erste und Zweite Liga ist der Ligaverband Ansprechpartner in Sachen Tarifvertrag, für die Dritte Liga wäre es der DFB und für die Regionalligen wären es die Landesverbände des DFB. An Streik denkt die VDV nicht. „Wir wollen kein Öl ins Feuer gießen“, sagt Baranowksy. Erst mal verlässt sich sein Verband darauf, dass auch die Klubs Interesse an Rechtssicherheit haben müssten.

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