Kommentar Steuergelder für Volkskirchen: Dieses Geld stinkt

Die "Staatsleistungen" an die großen Kirchen sollten schon laut Weimarer Verfassung möglichst schnell abgeschafft werden. Es wäre an der Zeit, dies endlich auch zu tun.

Es ist schwer verständlich, dass die großen Volkskirchen in Deutschland jedes Jahr beträchtliche Millionenbeträge erhalten - weil Napoleon vor mehr als 200 Jahren einen großen Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erobert hatte, er im Zuge der damaligen Säkularisierung zunächst nicht auf die Idee kam, sich vom Papst zum Kaiser der Franzosen weihen zu lassen, und sich die deutschen Fürsten an Kirchengut einen Ausgleich für den Landverlust suchten.

Zur Erinnerung: Die "Staatsleistungen" an die großen Kirchen sollten schon laut Weimarer Verfassung möglichst schnell abgeschafft werden. Es wäre an der Zeit, dies endlich auch zu tun. Oder, um es für die katholische Kirche auf Latein zu sagen: Haec pecunia olet - dieses Geld stinkt.

Es ist am Ende zwar nur recht und billig, dass der Staat an die Kirche Geld überweist - allerdings nur dort, wo sie für Leistungen einspringt, die er selbst nicht oder nur teurer tragen kann. Auch der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist nicht völlig abwegig, wenn es einen gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass die Arbeit der Kirchen vor allem im Sozialwesen und in der Bildung einen gesamtgesellschaftlichen Wert hat.

Anders bei den Staatsleistungen: Hier ist nur noch schwer zu argumentieren, dass der Staat trotz jahrzehntelanger Überweisungen immer noch nicht genug gezahlt hätte, um die Schäden der Säkularisierung für die Kirchen auszugleichen.

Die Kirchen sollten sich nicht darauf ausruhen, dass sie rechtlich hier sicher sind, solange niemand die Sache in Karlsruhe im Zuge einer Normenkontrollklage juristisch durchkämpft. Die Kirchen sollten anders ticken. Biblisch gesprochen: Auch Sühneleistungen haben ihr Ende. Ewig schmort niemand im Fegefeuer. Auch der Staat nicht.

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