Kommentar Johannes Schmalzl: Kein geeigneter Mann

Das Bild des souveränen Machers ist dahin. Wer sich wie Schmalzl so wenig im Griff hat, kann nicht guten Gewissens als Generalbundesanwalt gewählt werden. Für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist das natürlich misslich.

Vermutlich war es ein Blackout, aber in dieser Situation durfte kein Blackout passieren. Der FDP-Jurist Johannes Schmalzl, der neuer Generalbundesanwalt werden sollte, hatte an seinen härtesten Kritiker - den Generalstaatsanwalt von Brandenburg - eine Wut-Mail geschrieben. Darin wurde dem "niederträchtigen" Kollegen jegliche charakterliche Eignung abgesprochen - "sogar zum Führen einer Kleinstbehörde".

Schmalzl konnte bisher damit punkten, dass er als erfahrener Behördenchef galt, als souveräner und liberaler Kopf. Seine Ämter bekam er zwar wegen seines FDP-Parteibuchs; aber dann machte er seine Sache auch gut.

Er hätte also auch ein guter Generalbundesanwalt werden können, der gerade in Zeiten terroristischer Anschläge und aufgeregter rechtspolitischer Debatten einen ruhigen Kopf behält und besonnen seinen Job erledigt. Dass er kaum Erfahrung als Staatsanwalt mitbrachte, konnte demgegenüber zurücktreten.

Dieses Bild des souveränen Machers war nun aber klirrend in Stücke gesprungen. Wer sich so wenig im Griff hat, kann nicht guten Gewissens als Generalbundesanwalt gewählt werden.

Für Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist das natürlich misslich. Sie muss mit der Kandidatensuche nun wieder von vorne anfangen. Und sie kann nun weniger darauf achten, eine liberale Person ihres Vertrauens zu benennen. Sie muss im zweiten Anlauf wohl eher eine neutrale Persönlichkeit vorschlagen, deren juristische Qualifikation über jeden Zweifel erhaben ist.

Ob so ein gediegener Fachjurist dann ein besserer Generalbundesanwalt wird, ist eine andere Frage. Dass Schmalzl im politisch entscheidenden Moment so aus der Rolle fällt, kann man ihr aber nicht vorwerfen. Schließlich war der Kandidat nicht als Choleriker bekannt.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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