Grüne wollen Neuordnung der Übergangsgelder

Nach einem Amtswechsel sollen Politiker in Schleswig-Holstein künftig nicht doppelt versorgt werden

Wenn der Kieler Innenminister Ralf Stegner (SPD) im Januar auf den Sessel des Fraktionsvorsitzenden wechselt, geht es ihm finanziell richtig gut: Er erhält in den ersten drei Monaten sein volles Ministergehalt als Übergangsgeld, dazu 70 Prozent der Abgeordnetendiät sowie als Fraktionschef einen Zuschlag von nochmals 100 Prozent der Diät. Das Übergangsgeld wird in der Folgezeit reduziert, läuft aber bis zu 21 Monate weiter: Zeiträume, von denen jeder Arbeitslose nur träumen kann.

Die Grünen nutzten gestern den Fall Stegner, um eine Neuordnung der Übergangsgelder zu fordern. Laut ihrem Gesetzentwurf, den sie im November einbringen wollen, soll die Doppelversorgung abgeschafft werden. Diese Änderung solle am 1. Januar 2008 in Kraft treten – würde also auf Stegner bereits zutreffen. Süffisant merkte Holger Astrup (SPD) an, dass die Grünen über ihrem Vorschlag „offensichtlich sehr lange gebrütet haben müssen – lange genug, bis die Übergangsgelder für ihre eigenen Ex-Minister Lütkes, Birk und Müller gerade in Ruhe ausgelaufen sind“. Die SPD werde die Vorschläge aber prüfen.

Der Vorschlag der Grünen umfasst auch, dass Abgeordnete verpflichtet werden, ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte offenzulegen. Dabei sollen dieselben Regeln zugrunde gelegt werden, wie sie im Bundestag bereits gelten. „Wir haben uns entschieden, das Berliner Modell zu übernehmen, um eine rechtlich geprüfte Lösung auf dem Tisch zu haben“, sagte die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold. „Wir gehen von einer breiten Zustimmung aus, denn es gibt für CDU und SPD keine logische Begründung dafür, warum eine Lösung in Berlin richtig und in Schleswig-Holstein falsch sein soll.“ Anke Spoorendonk (SSW) kündigte gestern an, den Gesetzentwurf unterstützen zu wollen: „Es ist es nur recht und billig, dass Abgeordnete und Minister offenlegen müssen, für wen sie nebenbei tätig sind.“

Zurzeit gilt, dass die Abgeordneten grundsätzlich dem Landtagspräsidenten Nebentätigkeiten und Einkünfte angeben sollen, die Angaben aber verweigern dürfen. Auf den Landtagsseiten ist unter anderem aufgelistet, in welchen Verbänden, Gremien und Aufsichtsräten Abgeordnete sitzen. EST